#1
Nachdem uns ausgefallen ist, dass unser Regelwerk in einer Sache unklar ist, wurden die Allgemeinen Regeln um eine Kleinigkeit erweitert. Dabei geht es eigentlich nur darum, dass wir kanonische Charaktere oder welche, die über ein Gesuch ausgeschrieben gewesen waren, nochmal als Spielercharakter vergeben können. Im Prinzip war das eh klar, weil das in der Forencommunity gang und gäbe ist, aber wir wollten's doch lieber klarstellen, damit da nicht eventuell mal böses Blut aufkommt. Big Grin Ist zwar nicht absehbar, dass das irgendwie in nächster Zeit relevant wird, aber sicher ist sicher.

Hier wieder die Änderungen im Wortlaut. Leicht geändert wurden nur der Satz 2 des Absatz 4 und neu dazu kommt Satz 3.

Alte Fassung schrieb:§ 5 – Urheberrechte an Beiträgen und Rollenspielinhalten
(...)

(4) 1Charaktere bleiben gegebenenfalls auch nach Ausscheiden des Spielers Bestandteil des Forenkanons, werden jedoch – je nach Wichtigkeit des Charakters – maximal noch als Nichtspielercharaktere auftreten, bis sie logisch von ihrer Position entfernt werden können. 2Die Vergabe eines Charakters eines ehemaligen Spielers an einen neuen Spieler ist unzulässig.

(...)

Neue Fassung schrieb:§ 5 – Urheberrechte an Beiträgen und Rollenspielinhalten
(...)

(4) 1Charaktere bleiben gegebenenfalls auch nach Ausscheiden des Spielers Bestandteil des Forenkanons, werden jedoch – je nach Wichtigkeit des Charakters – maximal noch als Nichtspielercharaktere auftreten, bis sie logisch von ihrer Position entfernt werden können. 2Die Vergabe eines Charakters eines ehemaligen Spielers an einen neuen Spieler ist nur mit der Zustimmung des ehemaligen zulässig. 3Ausgenommen von Satz 2 sind Charaktere des offiziellen Star-Wars-Kanons oder des Legends-Kanons sowie Charaktere, die der ehemalige Spieler über ein Gesuch angenommen hat.

(...)
Offline
Zitieren