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Postingregeln


Inhaltsverzeichnis
§ 1 – Schreibform
§ 2 – Mindestlänge
§ 3 – Out of Character
§ 4 – Postfrequenz
§ 5 – Wechsel des Aufenthaltsorts
§ 6 – Nichtspielercharaktere
§ 7 – Charakterwissen und Spielerwissen
§ 8 – Autogaming
§ 9 – Powergaming
§ 10 – Tod von Spielercharakteren
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§ 1 – Schreibform
(1) 1Rollenspielbeiträge (im Folgenden „Posts“) werden im Präteritum verfasst. 2Sie sind aus der dritten Person zu schreiben.
(2) 1Direkte Rede ist über Anführungszeichen („…“, "…" oder »…«) kenntlich zu machen. 2Darüber hinaus kann zusätzlich auch noch Fettschrift eingesetzt werden. 3Ein Post sollte nicht zu weiten Teilen nur aus direkter Rede bestehen.
(3) Gedanken eines Charakters sind über Kursivschrift kenntlich zu machen.
(4) 1Das Nutzen von Farbe im Text ist zwar gestattet, jedoch nur mit Bedacht einzusetzen. 2Allzu grelle Farben in Posts sind zu vermeiden.

§ 2 – Mindestlänge
1Die Mindestlänge für jeden Post liegt bei 1500 Zeichen. 2Auf das Unterschreiten der Mindestpostlänge ist der Spieler hinzuweisen.

§ 3 – Out of Character
(1) Als Out of Character (OOC) werden Inhalte bezeichnet, die nicht aus Sicht des Charakters (In Character, IC), sondern aus Sicht des Spielers geschrieben werden.
(2) 1In einem Post sind jegliche OOC-Anmerkungen zu unterlassen. 2Auch eine Kenntlichmachung als OOC ist nicht vorzunehmen. 3Die Spieler sind dazu angehalten, OOC auf die entsprechenden Bereiche im Forum zu beschränken oder sich ansonsten via PN auszutauschen.
(3) Die Verlinkung von Musik zur atmosphärischen Untermalung für Leser ist zulässig.

§ 4 – Postfrequenz
(1) 1Idealerweise sollte ein Post innerhalb von einer Woche erfolgen. 2Dies ist als unverbindlicher Richtwert zu sehen. 3Längere Verhinderungen sollten den Postpartnern mitgeteilt werden.
(2) Nach zwei Wochen können die Postpartner den Charakter überspringen.

§ 5 – Wechsel des Aufenthaltsorts
(1) Der Wechsel des Aufenthaltsorts eines Charakters ist vor bzw. nach dem Post kenntlich zu machen.
(2) Das System „Von: …“ und „Nach: …“ wird empfohlen.

§ 6 – Nichtspielercharaktere
(1) Jeder Spieler kann in seinem Post auch Nichtspielercharaktere (NSCs, auch NPCs) ausspielen.
(2) 1Das Ausschreiben von Nichtspielercharakteren, die in besonderem Maße für die galaktische Handlung relevant sind, bedarf der Zustimmung des Teams. 2Sie dürfen nicht ohne Absprache mit dem Team von Spielern verletzt oder getötet werden.
(3) 1Ein Spieler kann sich wiederkehrende Nichtspielercharaktere schaffen, die regelmäßig im Rollenspiel auftauchen (sog. „persönliche NSCs“). 2Das Ausschreiben von persönlichen Nichtspielercharakteren bedarf der Zustimmung dieses Spielers. 3Sie dürfen nicht ohne Absprache mit diesem Spieler von anderen Spielern verletzt oder getötet werden.

§ 7 – Charakterwissen und Spielerwissen
(1) 1Das Wissen des Charakters und das des Spielers ist streng zu trennen. 2Jeder Charakter kann nur solche Dinge wissen, die er vernünftigerweise in seiner konkreten Situation wissen kann.
(2) Auch auf willkürliche „plötzliche“ Ahnungen des Charakters ist zu verzichten.

§ 8 – Autogaming
(1) Autogaming ist verboten.
(2) Autogaming ist das unbefugte Ausspielen von Aktionen, die einen anderen Charakter unmittelbar oder mittelbar betreffen, ohne diesem die Chance zu geben, in angemessener Art und Weise darauf zu reagieren.
(3) Das Ausspielen ist nicht unbefugt, wenn
1. der von der Aktion betroffene Spieler der Aktion zustimmt oder
2. die Aktion so unwesentlich ist, dass sie für den betroffenen Charakter keine relevante Auswirkung hat.

§ 9 – Powergaming
(1) Powergaming ist verboten.
(2) Powergaming ist das äußerst übertriebene oder unrealistische Ausspielen von Gegebenheiten, Charakteren oder Fähigkeiten im Rollenspiel.
(3) Insbesondere verboten sind
1. Verletzungen oder Tötungen anderer Spielercharaktere oder wichtiger bzw. persönlicher Nichtspielercharaktere,
2. das Ausschalten einer beträchtlichen Zahl militärischer Einheiten einer Partei,
3. die Einführung besonderer Superwaffen oder unverhältnismäßiger Militäreinheiten oder
4. das willkürliche Ausspielen der Macht eines Charakters zu Lasten anderer Charaktere oder zum Schaden des Rollenspiels.

§ 10 – Tod von Spielercharakteren
(1) Ein Spielercharakter steht unter besonderem Schutz und kann nur mit der Zustimmung des betroffenen Spielers getötet werden.
(2) 1In extremen Ausnahmesituationen, wenn ein Spieler seinen Charakter bewusst in eine lebensgefährliche Situation geschrieben hat und er – trotz mehrmaligem, klaren Hinweis seines Schreibpartners darauf, dass die Logik zwingend vorgibt, dieser den Charakter nun eigentlich töten müsste – dennoch nicht durch Anpassung an die Situation Sorge dafür trägt, dass sein Charakter überlebt, kann ein Charakter auch ohne Zustimmung des Spielers getötet werden. 2Dies kann jedoch nur mit der Zustimmung des gesamten Teams geschehen. 3Vor der Zustimmung durch das Team muss es mit den Beteiligten eine Schlichtung durchführen, um zu versuchen, die Situation ohne Charaktertod zu bereinigen.
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