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Bewerbungsregeln


Inhaltsverzeichnis
§ 1 – Vor der Bewerbung
§ 2 – Form der Bewerbung
§ 3 – Antwortbefugnis auf eine Bewerbung
§ 4 – Annahmevoraussetzungen
§ 5 – Rücknahme, Verhinderung und Ablehnung während des Bewerbungsverfahrens
§ 6 – Nebencharaktere
§ 7 – Überlebende der Order 66
§ 8 – Veteranen der Schlacht von Endor
§ 9 – Kanonische Charaktere
§ 10 – Ende des Bewerbungsverfahrens
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§ 1 – Vor der Bewerbung
(1) Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, sich das aktuelle Regelwerk vor der Registrierung durchzulesen.
(2) 1Der Interessent sollte sich überlegen, ob er diese Zeit auch wirklich aufwenden kann. 2Ein Forenrollenspiel ist ein Hobby wie jedes andere auch und ist dementsprechend immer mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.

§ 2 – Form der Bewerbung
(1) Eine Bewerbung muss der Vorlage aus dem Bewerbungsbereich (Bürgerbüro) entsprechen.
(2) 1Entspricht die Bewerbung nicht dieser Vorlage, weist das Team auf diesen Umstand hin. 2Erfolgt keine Anpassung an die Vorlage, so ist die Bewerbung abzulehnen.

§ 3 – Antwortbefugnis auf eine Bewerbung
(1) 1Der erste Antwortbeitrag auf eine Bewerbung muss von einem Teammitglied kommen. 2Anschließend kann jeder bereits angenommene Spieler auf eine Bewerbung antworten und seine Kritik äußern.
(2) Auf einen freundlichen Umgang mit Bewerbern ist zu achten.

§ 4 – Annahmevoraussetzungen
(1) 1Zur Annahme eines Charakters bedarf es eines Bewerbungsverfahrens. 2Jeder Charakter muss von zwei Teammitgliedern endgültig bestätigt werden, ehe er ins Rollenspiel einsteigen kann.
(2) 1Das Team überprüft im Bewerbungsverfahren, ob die Bewerbung den Maßstäben des Regelwerks entspricht, also formgemäß, inhaltlich logisch und ausbalanciert ist. 2Entspricht der Charakter den erforderlichen Maßstäben, kann er angenommen werden. 3Entspricht er ihnen nicht, sollen die Teammitglieder ihre Kritik äußern, um die Bewerbung nach einer Überarbeitung durch den Bewerber annahmefähig zu machen.
(3) Das Machtsystem und die Hinweise in den Erklärungen zur Bewerbungsvorlage gelten als Maßstäbe des Regelwerks im Sinne von Absatz 2.

§ 5 – Rücknahme, Verhinderung und Ablehnung während des Bewebungsverfahrens
(1) 1Der Bewerber kann seine Bewerbung jederzeit zurücknehmen. 2Er hat dies dem Team mitzuteilen. 3Mit Rücknahme der Bewerbung gilt der Charakter als abgelehnt.
(2) Ist der Bewerber während des Bewerbungsverfahrens verhindert, eine Überarbeitung vorzunehmen, hat er dies dem Team mitzuteilen.
(3) 1Eine Bewerbung ist abzulehnen, sofern der Bewerber notwendige Korrekturen verweigert. 2Fehlt der Bewerber unangekündigt für zwei Wochen, kann das Team die Bewerbung ablehnen.

§ 6 – Nebencharaktere
(1) 1Ein Spieler kann mehrere Charaktere bespielen. 2Jeder Charakter muss regelmäßig bespielt werden.
(2) 1Ab dem fünften Charakter bedarf ein Spieler der Zustimmung durch das Team. 2Das Team kann in diesem Fall weitere Charaktere nur ablehnen, sofern die Aktivität aller Charaktere dieses Spielers durch einen weiteren nicht mehr gewährleistet ist.
(3) Für einen Nebencharakter gelten die gleichen Regeln im Bewerbungsverfahren wie bei einem Erstcharakter.

§ 7 – Überlebende der Order 66
(1) Die Aufnahme von Charakteren, die ins Visier der Order 66 geraten sind und diese dennoch überlebt haben, ist nur in Ausnahmefällen möglich.
(2) Das Überleben dieser Charaktere ist besonders gut zu begründen.

§ 8 – Veteranen der Schlacht von Endor
(1) Die Aufnahme von Charakteren, die an der Schlacht von Endor beteiligt waren, ist möglich.
(2) 1Dies gilt jedoch nur, wenn der Charakter in der Schlacht keinen Admirals- oder Generalsdienstgrad bekleidete. 2Hiervon ausgenommen sind nur Kanoncharaktere, die offiziell an der Schlacht beteiligt waren.

§ 9 – Kanoncharaktere
(1) Die Bewerbung mit Charakteren aus dem offiziellen Star-Wars-Kanon ist zulässig.
(2) 1Besonders wichtige Charaktere des offiziellen Kanons können nicht als Erstcharaktere beworben werden. 2Als besonders gelten Charaktere, die eine herausragende Stellung innerhalb des offiziellen Star-Wars-Kanons einnehmen. 3Beispiele hierfür sind Luke Skywalker, Leia Organa, Han Solo, Mara Jade oder imperiale Großadmirale.
(3) 1Kanoncharaktere können abgelehnt werden, sofern das Team begründete Zweifel daran hat, dass der Spieler den Charakter seiner Rolle entsprechend auszuschreiben gedenkt. 2Eine solche Ablehnung muss einstimmig vom gesamten Team ausgehen.

§ 10 – Ende des Bewerbungsverfahrens
(1) Das Bewerbungsverfahren endet, sobald die Annahmevoraussetzungen des § 4 erfüllt sind oder der Bewerber abgelehnt wurde.
(2) 1Nach der Annahme der Bewerbung kann sich ein Spieler im Thema Wie komme ich in die Story? (im Forum Raumhafen) melden, um seinen Einstieg in die Geschichte zu finden. 2Sollte er mit mindestens einem weiteren Spieler bereits zuvor einen anderen Einstieg ausgemacht haben, ist dies entbehrlich.
(3) 1Bei Ablehnung wird der Charakter in den entsprechenden Ablehnungsbereich verschoben. 2Der Bewerber kann sich mit einem anderen Charakter neu bewerben.


Änderungen:
- 28. 03. 2014: Änderung des §3 I (Erste Antwort von einem Teammitglied)
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